Allgemeine Gechäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gitarrenschule Münster, Motet

 Gitarre spielen lernen Münster - Gitarre lernen Münster

1.Musikschuljahr

Dasjenige Musikschuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August jeden Jahres.

2. Freizeit und Feiertage

Die unterrichtsfreien Zeiten urteilen sich nachdem den ortsüblichen Schulferien. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Musikunterricht statt.

3.Unterrichtsstunden

Nebst wöchentlichem Unterricht finden 38 Einheiten pro Musikschuljahr statt, wohnhaft bei 14-tägigem Unterricht 19. Eine Gerät kann – je nachdem Wunsch – 45, 60 oder 120 Minuten zusammenfassen.

4. Probeunterricht

Nebst Neuabschluss eines Unterrichtsvertrags gewährt die Musikschule dem Schüler erstklassig eine Probestunde. Dieser Probeunterricht ist kostenlos.

5. Probezeit

Nebst Neuabschluss eines Unterrichtsvertrags sowie nachdem einem Lehrerwechsel, dieser durch den Lehrer veranlasst wurde, gewährt die Musikschule während dieser ersten beiden Unterrichtsmonate eine Probezeit. Intrinsisch dieser zwei Monate kann dieser Vertrag von beiden Seiten ohne Protzerei von Gründen aufgehoben werden. Dieser Unterricht während dieser Probezeit ist kostenpflichtig. Die Auflösung des Vertrags wird mit Geschehen des Monats wirksam, in dem die Auflösung von einer Seite verlangt wird.

6.Unterrichtsentgelt

Pro Musikschuljahr werden 36 bzw. 18 Unterrichtsstunden in Übereinstimmung mit dieser im Trend geltenden Preisübersicht vergütet. Die aktuelle fassförmig dieser Preisübersicht wird zu Gunsten von dasjenige jeweils laufende Musikschuljahr Element dieses Vertrags. Die Zahlung kann erstklassig zu Gunsten von jedweder 36 bzw. 18 Einheiten im September oder in zwölf Raten zum Ersten jeden Monats des laufenden Musikschuljahres erfolgen. Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug oder Geldanweisung. Barzahlung ist nur wohnhaft bei Entrichtung dieser gesamten Jahresgebühr zu Beginn des Musikschuljahres möglich.

7.Unterrichtsausfall

Wenn dieser Schüler erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht zum Unterricht erscheint, muss die Unterrichtseinheit getilgt werden. Kann ein Schüler krankheitsbedingt zwei Monate oder länger durchgehend nicht an den Musikstunden teilnehmen, kann er hinaus schriftlichen Vordruck vorübergehend von dieser Bezahlung freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt ab dieser dritten Unterrichtsstunde, die wegen dieser längerfristigen Krankheit ausfallen muss, und endet mit dieser anerkennen Stunde, die wegen dieser Krankheit ausfallen muss. Die Errettung erfolgt ausschließlich zu Gunsten von die Zukunft, wenn solange bis zur zweiten krankheitsbedingt ausgefallenen Stunde mittels ärztlichen Attests nachgewiesen wird, dass dieser Schüler mindestens zwei Monate durchgehend den Unterricht nicht wahrnehmen kann; eine rückwirkende Freistellung erfolgt nicht. Sollte dieser Schüler tatsächlich weniger denn acht Unterrichtsstunden ausfallen, muss dieser Unterricht wieder ab dieser ersten wahrgenommenen Stunde getilgt werden.

Wenn dieser Lehrer erkrankt ist oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht arrangieren kann, muss die Unterrichtseinheit nachgeholt werden, wenn durch den Störfall dieser Stunde dasjenige vergütete Kontingent von 36 bzw. 18 Unterrichtsstunden pro Musikschuljahr unterschritten wird. Seiner Pflicht zur Nachholung genügtder Lehrer, wenner dem Schüler verdongeln konkreten Termin in dieser unterrichtsfreien Zeit anbietet.

8.Rechte an Bilder und Videos

Jeder Schüler bekommt wohnhaft bei uns Bildergalerie und Videogalerie. Die werden hinaus unseren Webseite und in Portalen präsentiert:

Yelp, Youtube, Facebook, Google+, Twitter und hinaus unserem Tonstudio….

damit verdeutlichen Sie sich dass wir Ihren Erlaubniskarte nach sich ziehen die Fotos und Videos zu präsentieren.

9.Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Seiten zum Finale des laufenden Musikschuljahres ohne Protzerei von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss dieser Musikschule spätestens zum Geschehen des 1. Monat der Sommersonnenwende des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein. Geht die Kündigung erst nachdem diesem Zeitpunkt ein, verlängert sich dieser Vertrag nicht aufgefordert um ein weiteres Jahr.

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